Totalrevision Gemeindeordnung Rafz
Die SP Rafz hat sich mit dem Entwurf der neuen Gemeindeordnung befasst und im Rahmen der öffentlichen Vernehmlassung mit einer Stellungnahme eingebracht.
Wir vertreten die Meinung, dass der Schulpräsident inskünftig nicht mehr separat gewählt werden soll. Mit dieser Anpassung der Gemeindeordnung würde somit ein gewähltes Mitglied des Gemeinderates das Amt des Präsidenten der Schulpflege wahrnehmen. Der Gemeinderat würde dieses Mitglied im Rahmen seiner Konstituierung bestimmen. Eine separate Wahl des Präsidiums der Schulpflege durch das Stimmvolk – und damit eine hervorgehobene Stellung gegenüber den übrigen Gemeinderatsmitgliedern – ist nach unserer Auffassung nicht mehr zeitgemäss. Mit dem Verzicht auf die separate Wahl des Schulpräsidenten wird zudem der Zielsetzung einer Einheitsgemeinde Rechnung getragen. In einem zweiten Antrag plädieren wir dafür, dass die Finanzkompetenzen der Gemeindeversammlung wie bisher auf 2 Millionen Franken beschränkt bleiben. Die beabsichtigte Stärkung der Gemeinde-versammlung kann kaum durch die Erhöhung der Finanzkompetenzen erfolgen.